FAQ – Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Online-Anfrage von Melderegisterauskünften über anschrift.info.
Nein. Sobald Sie Ihre Anfrage durch den finalen Klick auf den Bestell- bzw. OK-Button bestätigt haben, werden die eingegebenen Daten automatisiert zur Bearbeitung weitergeleitet. Eine nachträgliche Änderung ist dann technisch nicht mehr möglich.
Eine Stornierung ist nach Absenden der Anfrage leider nicht möglich. Mit Ihrem finalen Bestätigungsklick wird der Auftrag ausgelöst und an die zuständige Meldebehörde übermittelt. Dabei entstehen behördliche Gebühren, die unabhängig vom späteren Auskunftsergebnis anfallen.
Sobald Ihre Anfrage elektronisch an die Meldebehörde übermittelt wurde, fallen dort Gebühren an. Aus diesem Grund ist eine nachträgliche Stornierung nicht möglich. Auf die internen Bearbeitungszeiten der Meldebehörden haben wir keinen Einfluss. Hinweise zu den voraussichtlichen Bearbeitungszeiten werden Ihnen vor dem Absenden der Anfrage angezeigt.
Bitte geben Sie nur klare, vollständige und sachliche Daten ein. Die Online-Anfragen werden automatisiert an die Meldebehörden übertragen, die exakt nach den übermittelten Angaben suchen. Unklare Zusatzangaben wie „vielleicht“, „eventuell“, „geb.“ oder unsichere Formulierungen führen häufig zu negativen oder falschen Ergebnissen.
Doppelnamen wie „Meier-Schulze“ oder „Hans-Peter“ sind selbstverständlich zulässig, wenn sie zum tatsächlichen Namen der gesuchten Person gehören. Bitte tragen Sie keine Titel wie „Dr.“ oder „Prof.“ in die Namens- oder Adressfelder ein.
In vielen Fällen liegt das Ergebnis bereits innerhalb von wenigen Sekunden vor, häufig innerhalb von rund 30 Sekunden. Die Bearbeitungszeit hängt jedoch von der jeweils zuständigen Meldebehörde ab und kann im Einzelfall bis zu drei Werktage betragen.
Eine bestimmte Bearbeitungszeit kann nicht garantiert werden.
Die Servicegebühr fällt auch dann an, wenn die Meldebehörde keine oder keine verwertbaren Daten übermitteln kann. Gründe können z. B. sein:
- „Unbekannt verzogen“ oder keine aktuelle Meldung vorhanden
- falsche oder veraltete Angaben in der Anfrage
- Auskunftssperre oder Übermittlungssperre
- die Person war nie an der angegebenen Anschrift gemeldet
Eine Erfolgsgarantie besteht nicht.
Ihre Anfrage wird direkt an die zuständige deutsche Meldebehörde übermittelt. Die Auskunft basiert auf den offiziellen Meldedaten. Es werden keine kommerziellen Adressdatenbanken genutzt.
Eine Auskunftssperre ist ein besonderer Schutzvermerk im Melderegister, der die Herausgabe von Daten verhindert, zum Beispiel bei Gefährdungslagen oder besonderem Schutzbedarf. Liegt eine Auskunftssperre oder Übermittlungssperre vor, darf die Meldebehörde keine Daten an uns übermitteln. Die Gebührenpflicht bleibt dennoch bestehen, da die Anfrage behördlich bearbeitet wurde.
Ein eigenes Kundenportal existiert derzeit noch nicht.
Sobald uns die Antwort der Meldebehörde vorliegt, stellen wir Ihnen das Ergebnis per E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse zu, in der Regel in Textform oder als PDF-Anhang.
Nein. Ihre Zahlungsdaten werden ausschließlich von den jeweiligen Zahlungsdienstleistern verarbeitet. Wir geben keine Zahlungs- oder Bankdaten an Meldebehörden oder andere Dritte weiter.
In den meisten Fällen: ja. Für Mahnverfahren, Inkasso oder anwaltliche Schreiben ist in der Regel eine zustellfähige aktuelle Anschrift ausreichend. Unser System prüft dabei zuerst automatisch die Umzugsdatenbank (UDB), die in etwa 7 % der Fälle einen gültigen Treffer mit neuer Anschrift liefert.
Wichtig für bestimmte juristische Konstellationen:
Einige Rechtsanwälte müssen gegenüber einem Gericht ausdrücklich eine
behördliche Melderegisterauskunft vorlegen. Das bedeutet, dass das Ergebnis zwingend
von der zuständigen Meldebehörde stammen muss. Da unser System die UDB immer vorab prüft und dieser
Ablauf nicht deaktiviert werden kann, ist unser Portal für solche speziellen Fälle möglicherweise
nicht geeignet.
Was passiert, wenn die UDB eine neue Anschrift findet?
Wenn die UDB eine neue Adresse liefert, können Sie grundsätzlich
selbst bei der nun zuständigen Meldebehörde eine offizielle Melderegisterauskunft
beantragen, wenn Sie diese für ein gerichtliches Verfahren benötigen. Die UDB gibt in der Regel
ausreichend Informationen, um die zuständige Behörde eindeutig zu ermitteln.
Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Verfahren eine behördliche Melderegisterauskunft erforderlich ist, empfiehlt sich eine kurze Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt.
Nein. Ihre Angaben sowie eventuell erforderliche Dokumente zur Identifizierung werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich dann, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind – etwa durch behördliche Anordnungen oder gerichtliche Beschlüsse.
Nein. Die Nutzung der Daten zu Werbezwecken oder für Adresshandel ist gesetzlich unzulässig. Die Auskünfte dürfen nur zu rechtlich zulässigen Zwecken verwendet werden, zum Beispiel zur Durchsetzung berechtigter Forderungen oder zur Kontaktaufnahme aus berechtigtem Interesse.
Wenn die Zahlung nicht erfolgreich abgeschlossen wird, wird Ihre Anfrage nicht an die Meldebehörde übermittelt. Sie können die Zahlung wiederholen. Nach erfolgreicher Zahlung startet die Bearbeitung automatisch.
Derzeit ist die gleichzeitige Anfrage für mehrere Personen noch nicht unterstützt. Bitte geben Sie für jede Person eine separate Anfrage auf.
Die Funktion zur komfortablen Mehrfach-Anfrage ist bereits geplant und wird in einer späteren Version von anschrift.info verfügbar sein.